Behandlung mit Akupunktur
Im Vergleich zu modernen westlichen, häufig wechselnden medizinischen Erkenntnissen hat die Akupunktur seit ca. 3500 Jahren ihre gleichbleibende therapeutische Eigenart – Krankheiten durch einen Nadelreiz zu heilen oder zu lindern – bis heute unverändert erhalten. Allein diese Tatsache verpflichtet, diesem Phänomen als einem offenbar zeitlos gültigen Heilprinzip nachzugehen.
Die Akupunktur bzw. die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), deren Teil sie ist, ist in der Methode empirisch (durch Erfahrung) orientiert, wie übrigens die moderne westliche Medizin in vielen Bereichen auch. In der TCM wird eine Erkrankung bzw. eine Befindlichkeitsstörung durch die Störung des energetischen Gleichgewichts erklärt. Trotzdem sollte die Akupunktur erst dann eingesetzt werden, wenn eine schwerwiegende Organerkrankung (z.B. eine akute Blinddarmentzündung, eine Krebserkrankung und ähnliches) ausgeschlossen ist.
Die durch Störung des Energie-Gleichgewichts bedingten sog. funktionellen Beschwerden sind durch die Akupunktur sehr gut zu beeinflussen.
Was müssen wir uns unter dem energetischen Gleichgewicht des Organismus vorstellen?
Elementare Beobachtungen wie die Gegensatzpaare Tag und Nacht, Licht und Schatten bildeten die Grundlage für ein medizinisches Ordnungssystem als Teil eines naturphilosophischen Denksystems, um die Gesamtheit aller Naturerscheinungen nach möglichst einfachen Prinzipien zu ordnen. Das Entsprechungssystem Yin (unten/ kalt/ Nacht/ weiblich/ Schlaf/ Ruhe/ feucht) – und Yang (oben/ warm/ Tag/ männlich/ Aktivität/ Bewegung/ trocken) war für die Medizin der damaligen Zeit von grundlegender Bedeutung. Ursprünglich bedeutete das Gegensatzpaar Yin-Yang die Schattenseite (Yin) bzw. die Sonnenseite (Yang) eines Hügels.
Gesund ist ein Organismus, wenn sich das Yin und das Yang im Gleichgewicht befinden und die Lebensenergie, das Qi, ungehindert durch den Körper fließen kann.
In der chinesischen Vorstellung geschieht dies auf den 12 „Meridianen“, gedachten und anatomisch nicht vorhandenen Linien bzw. Leitungen, die teils auf der Körperoberfläche, teils im Körper verlaufen. Sie sind wiederum 12 Organen zugeordnet. Jedes Organ hat während 2 von 24 Stunden einen maximalen Energiedurchfluß. In diesen Leitungen kann es zu Störungen des Energieflusses kommen, zu Zuständen von „Fülle“ oder „Leere“, die sich zu Krankheitssymptomen entwickeln können (Funktionsstörungen). Der Reiz der an bestimmten Punkten der Meridiane eingestochenen Akupunkturnadel(n) kann einen Ausgleich zwischen Leere und Fülle bewirken, und die Funktionsstörung wird damit beseitigt.
Westliche wissenschaftliche Untersuchungen haben die Wirkungen des Akupunktur-Nadelreizes bewiesen, wobei die Wirkweise zum Teil noch immer ungeklärt ist.
Akupunktur ist abgesehen von dem kleinen Nadelstich eine sehr schonende und bei richtiger Anwendung nebenwirkungsfreie Behandlungsmethode, mit der nahezu alle Funktionsstörungen unseres Organismus mehr oder weniger effektiv positiv beeinflusst und sogar geheilt werden können. Eine besonders gute schmerzstillende Wirkung hat die Akupunktur bei der Behandlung von Beschwerden des Bewegungsapparates bewiesen, weswegen sie sich besonders in der Orthopädie als eine schonende, die „schulmedizinischen“ Therapien ergänzende Behandlungsmethode anbietet.
Seit Anfang 2007 wird die Akupunktur von allen gesetzlichen Krankenkassen im Leistungskatalog angeboten. Bei länger als 6 Monate bestehenden Rückenschmerzen oder Knieschmerzen, die durch eine Arthrose (Gelenkverschleiß) hervorgerufen werden, können 10 Akupunktursitzungen zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Andere Therapieverfahren sollten zuvor bereits ausgeschöpft worden sein.
Damit die Leistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, muss der behandelnde Arzt die Akupunkturausbildung absolviert haben, eine Prüfung vor der Ärztekammer abgelegt haben und er muss von der kassenärztlichen Vereinigung zur Durchführung der Akupunktur zugelassen worden sein. In unserer Praxis führen Dr. Schmitt-Pommerening und Dr. Placke Akupunkturbehandlungen durch.
Im Rahmen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen können also folgende Krankheitsbilder behandelt werden:
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten zusätzlich auch bei anderen Krankheitsbildern (z.B. Tennisellenbogen, Rheumaschmerzen, Verschleiß anderer Gelenke).
Wir führen Akupunkturbehandlungen bei gesetzlich versicherten Patienten auch als IGel Leistung (Selbstzahlerleistung) bei anderen Erkrankungen durch.
Zu den Einzelheiten einer Akupunkturbehandlung fragen Sie bitten Ihren Arzt.
Eine kleine Auswahl zufriedener Patienten